Wer mit Kindern auf dem Fahrrad unterwegs ist, sollte bestimmte Regeln kennen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr sind Kinder verpflichtet, auf dem Gehweg zu fahren, da sie noch nicht in der Lage sind, mögliche Gefahren im Straßenverkehr im Vorfeld zu erkennen. Den Gehweg dürfen Kinder dann sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr benutzen.
Eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, darf Kinder auf dem Gehweg begleiten. Wird der Gehweg vor dem Überqueren einer Fahrbahn benutzt, müssen Kinder und Erwachsene vom Rad absteigen und das Rad schieben. Eltern sollten ihre Kinder erst nach der bestandenen schulischen Fahrradprüfung, die je nach Bundesland in der dritten oder vierten Klasse stattfindet, allein mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen lassen.
Mitnahme von Kindern auf Kindersitzen und in Anhängern
Personen ab 16 Jahren dürfen Kinder auf einem Kindersitz oder in einem Anhänger mitnehmen. Ist das Kind noch sehr klein und leichter als 15 Kilogramm, darf es vorn auf einem Sitz mitfahren. Bei einem Körpergewicht über 15 Kilogramm ist die Mitnahme im Kindersitz auf dem Gepäckträger erlaubt. Diese Kindersitze sollte jedoch ein Experte am Fahrrad befestigen. Das Kind muss später mit gut schließenden Gurten gesichert werden. Zum Schutz der Füße, damit sie nicht in die Speichen gelangen, sind Schutzvorrichtungen erforderlich. In einem Anhänger dürfen maximal zwei Kinder im Alter bis zu sieben Jahren mitfahren. Achten Sie beim Kauf unbedingt auf das vom Hersteller angegebene Maximalgewicht.
Fahrradhelm für Kinder: Was es für Eltern zu beachten gilt
Ein Helm schützt zwar nicht vor Fahrradunfällen, doch ist er für die Sicherheit von Kindern auf dem Fahrrad unerlässlich, da er schwere Kopfverletzungen verhindert. Um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, muss der Helm gut sitzen und zur individuellen Kopfform des Kindes passen. Nichts darf drücken und einschneiden, denn so will und kann das Kind den Helm garantiert nicht tragen. Wichtig ist zudem ein straffer, angenehmer Sitz. Ist das Kind gestürzt, muss der Helm ausgetauscht werden, auch wenn keine äußeren Schäden erkennbar sind. Denn selbst ein kleinster innerer struktureller Schaden kann die Schutzwirkung des Helms beeinträchtigen.
Damit das Kind auch im Dunkeln gut sichtbar ist, sollte der Helm mit Reflektoren oder LED-Licht ausgestattet sein. Die Sichtbarkeit können Sie mit auffälligen hellen und leuchtenden Helmdekoren unterstützen. Diese verhindern auch das Aufheizen des Helms bei Sonnenschein.
Sichere Ausstattung für das Kinderfahrrad
Wichtig ist ein sicher ausgestattetes Kinderfahrrad, damit das Kind im Straßenverkehr immer sicher unterwegs ist.
Weiterhin sollte das Kinderfahrrad über ein rotes Rücklicht mit Rückstrahler und einen zusätzlichen roten Rückstrahler unter dem Sattel verfügen. Wichtig ist auch eine Klingel mit hellem Ton. Das Fahrrad muss zur Größe des Kindes passen, damit es bequem im Sitzen fahren kann. Achten Sie bei der Wahl darauf, dass das Kind aufrecht sitzend den Lenker bedienen und auf dem Sattel sitzend mit beiden Beinen auf dem Boden stehen kann.
Zur grundsätzlichen Ausstattung gehören:
• leichtgängige Hand- oder Scheibenbremsen,
• leichtgängiger und leistungsstarker Dynamo oder Lichtanlage mit Batteriebetrieb für Scheinwerfer und Rücklicht,
• Halogenscheinwerfer und geschützt verlegte Lichtkabel,
• Schalthebel am Lenker,
• Speichenreflektoren oder Leuchtstreifen an den Reifen.
Der kostenlose Ratgeber „Fahrradsicherheit: Das Zweirad im urbanen Raum" hält wertvolle Tipps für die Sicherheit mit dem Fahrrad bereit. Ein Kapitel ist dabei der Fahrradsicherheit für und mit Kindern gewidmet. Die Autorin Julia Fohmann informiert darüber, wo Kinder fahren dürfen und was Aufsichtspersonen beachten müssen.